Tempo 100 Zulassung für Ihren Wohnwagen

Voraussetzungen, die Sie berücksichtigen müssen

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Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Gespann mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren. Dies gilt auch für die Autobahn. Erfüllen Fahrzeug und Wohnwagen jedoch bestimmte Voraussetzungen, ist Tempo 100 erlaubt. Erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die Tempo 100 Zulassung zu erhalten, um auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen schneller unterwegs zu sein.

Mit Tempo 100 in den Campingurlaub

Möchten Sie mit Ihrem Wohnwagen in den Campingurlaub fahren, ist es wichtig, dass Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten. Mit einem Gespann müssen Sie in Deutschland und in anderen europäischen Ländern eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einhalten. Liegt Ihr Urlaubsziel an einem Ort, der mehrere hundert Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt ist, kann die Fahrt sehr lang werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine besondere Zulassung bekommen. Diese gestattet Ihnen, die Autobahn sowie Kraftfahrstraßen und Landstraßen mit Tempo 100 zu befahren, vorausgesetzt, die Geschwindigkeit ist erlaubt. Wenn Sie die Zulassung für Tempo 100 erhalten, bekommen Sie einen Aufkleber, den Sie auf Ihren Wohnwagen aufbringen. Auf diese Weise zeigen Sie anderen Verkehrsteilnehmern und der Polizei an, dass Sie mit Ihrem Wohnwagen Tempo 100 fahren dürfen. Die Erlaubnis wird über den Aufkleber hinaus auch in der Zulassung für den Wohnwagen eingetragen.

Zugfahrzeug darf nach der Zulassung ausgetauscht werden

Lange galt die Vorgabe, dass Sie nur mit dem für das Gespann zugelassenen Zugfahrzeug Tempo 100 fahren durften. Diese Vorgabe wurde inzwischen aufgehoben. Dies bedeutet, dass Sie den Anhänger mit verschiedenen Zugfahrzeugen mit Tempo 100 fahren dürfen. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine neue Zulassung zu beantragen brauchen, wenn Sie sich ein neues Auto kaufen. Die neue Regel besagt jedoch, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, dass Ihr Zugfahrzeug die Voraussetzung für die höhere Geschwindigkeit erfüllt:

Bitte beachten Sie: Das Leergewicht des Fahrzeugs muss größer oder gleich dem zulässigen Gesamtgewichts des Wohnwagens sein. Andernfalls dürfen Sie das Zugfahrzeug nicht verwenden.

Achten Sie deshalb beim Kauf eines neuen Fahrzeugs und eines neuen Wohnwagens darauf, dass das Gewicht von Anhänger und Zugfahrzeug aufeinander abgestimmt ist. In der Regel brauchen Sie für die Zulassung ein schweres Fahrzeug oder einen kleinen Wohnwagen. Sehr große Wohnwagen mit Doppelachse und einer Länge von sieben Metern und mehr können die 100 km/h Zulassung grundsätzlich bekommen. Da diese Modelle mitunter jedoch ein Gesamtgewicht von zwei Tonnen und mehr auf die Waage bringen, benötigen Sie einen Jeep oder einen Van mit starker Motorisierung als Zugfahrzeug. Abhängig von der Stabilisierungseinrichtung und dem Bremssystem, das an Ihrem Wohnwagen verbaut wurde, kann gefordert werden, dass das Leergewicht des Zugfahrzeugs bis zu 1,2x höher sein muss.

Voraussetzungen für die Tempo 100 Zulassung

Nicht jeder Wohnwagen erfüllt alle Anforderungen, um die Tempo 100 Zulassung zu bekommen. Mit einigen kleineren Umbauten können Sie jedoch die Genehmigung zum schnellen Fahren auf der Autobahn und auf zugelassenen Straßen erwirken. Um die Tempo 100 Zulassung für Ihren Wohnwagen zu erhalten, darf die Bereifung nicht älter als sechs Jahre sein. Darüber hinaus muss der Reifen der Geschwindigkeitskategorie L=120 km/h oder höher angehören. An das Zugfahrzeug wird die Anforderung gestellt, dass es mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet ist. Auch die Stützlast muss zwischen Zugfahrzeug und Wohnwagen stimmig sein: Orientieren Sie sich an der Stützlast, die maximal möglich ist. Dabei vergleichen Sie Zugfahrzeug und Anhänger miteinander und entscheiden sich zur Sicherheit für den kleineren Wert.

Haben Sie die Tempo 100 Zulassung für Ihren Wohnwagen bekommen, sind Sie verpflichtet, die Plakette gut sichtbar an der hinteren Wand Ihres Wohnwagens anzubringen. Andernfalls ist es Ihnen nicht erlaubt, das Fahrzeug im Gespannbetrieb auf Tempo 100 zu beschleunigen. Achten Sie auch darauf, dass ein Betrieb grundsätzlich nicht möglich ist, wenn das Gewicht des Zugfahrzeugs das Gewicht des Wohnwagens unterschreitet. Hier muss beachtet werden, dass Wohnmobile außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen maximal 100 km/h schnell sein dürfen.Bei diesem Gewicht haben Sie auf der Autobahn keine Beschränkungen. Bei Wohnmobilien über 3,5 bis 7,5 Tonnen ist eine Höchsgeschwindigkeit von 80 km/h auf Landstarßen erlaubt, jedoch 100 km/h auf Autobahnen. Wenn die Gesamtmasse allerdings mehr als 7,5 Tonnen beträgt, dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil maximal 60 km/h und auf Autobahnen höchstens 80 km/h fahren. In diesem Fall müssen Sie Ihre Geschwindigkeit im Gespannbetrieb reduzieren oder ein anderes Zugfahrzeug verwenden.

Was ist noch zu beachten?

Angelehnt an die oben genannten Kriterien, gibt es noch weitere wichtige Voraussetzungen für die Tempo 100 Zulassung von Gespannen. Hier gilt der Faktor 0,8 für Wohnwagen mit einem hydraulischen Schwingungsdämpfer und somit keinem Stabilisierungssystem. Für Caravans gilt der Faktor 1,0, wenn der der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet ist. Das Gleiche gilt, wenn der Caravan eine gleichwertige technische Einrichtung für die Stabilisierung besitzt, diese nennen sich elektronische Stabilisierungseinrichtungen und garantieren laut Gutachten einen sicheren Betrieb von bis zu 120 km/h. Optional sollte der Wohnwagen über ein elektronisches, fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb verfügt.

Weitere Informationen zu den genauen Verkehrsbestimmungen finden Sie im ADAC Camper-Service.